Samstag, 24. Oktober 2015

Naturschutzgebiet Burgholz (W-009)

Schutzziel:

Die Unterschutzstellung des ca. 600 ha großen Naturschutzgebietes erfolgt a) gemäß § 20
a) LG zur Erhaltung und Förderung der Waldlebensgemeinschaften im Waldgebiet des Burgholz mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektren in unterschiedlichen Bestandsaltern und standörtlichen Variationen sowie der Lebensstätten von seltenen, gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusammenhängenden Waldökosystemen. Insbesondere sind in ihrer naturnahen Vergesellschaftung schützenswert:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo luzuloides- Fagetum)
  • Bach-Eschen-Wald (Carici remotae- Fraxinetum)
  • Bachbegleitender Erlenwald (Stellario nemorum-alnetum glutinosae)
  • Eichen-Birkenwald auf flachgründigen Felsstandorten (Betulo-Quercetum)
  • die neben den Waldbiotopen vorhandenen Biotoptypen (zum Beispiel Quellen, naturnahe Bachläufe, bachbegleitende Feuchtwiesen, Feuchtbrachen, Hochstauden-, Pestwurzfluren und Stillgewässer)
  • die charakteristische waldgebundene Säugetier-, Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und Wirbellosenfauna der Bergischen Waldflächen und naturnahen Quellsiepen und Bachtäler;
b) gemäß § 20 b) LG NRW
  • aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie aus wissenschaftlichen Gründen der Forstentwicklung und Waldökologie;
c) gemäß § 20 c) LG NRW
  • wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes sowie für die landschaftsgebundene Naherholung und als Naturerlebnis- und Bildungsraum.
Die Unterschutzstellung erfolgt außerdem gemäß § 20, letzter Satz, LG NRW
(1) zur Herstellung und Wiederherstellung der natürlichen Waldlebensgemeinschaften durch waldbauliche und biotopgestaltende Maßnahmen;
(2) Zur Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer.
www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/W_009

DIMB-TrailRules

Die DIMB-TrailRules als pdf gibt es hier zum Download!
In fast allen Bundesländern gibt es per Gesetz oder Verordnung Einschränkungen und Verbote für MountainbikerInnen. Leider wird dabei vorwiegend auf die vermeintliche Eignung von Wegen Bezug genommen, statt auf das vernünftige Verhalten der Einzelnen abzuzielen. Nicht zuletzt waren Fehltritte von ein paar wenigen BikerInnen der Grund für pauschale Verbote.
Die Beachtung der DIMB-TrailRules führt zu umwelt- und sozialverträglichem Mountainbiking und hilft, weitere pauschale Einschränkungen unserer Sportart zu vermeiden.

1. Fahre nur auf Wegen!

Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!

2. Hinterlasse keine Spuren!

Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

3. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle!

Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.

4. Respektiere andere Naturnutzer!

Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Nimm Rücksicht auf Tiere!

Weidetiere und alle anderen Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Schließe Weidezäune, nachdem du sie passiert hast. Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.

6. Plane im Voraus!

Beginne deine Tour möglichst direkt vor deiner Haustüre. Prüfe deine Ausrüstung, schätze deine Fähigkeiten richtig ein und wähle die Gegend, in der du fahren willst, entsprechend aus. Schlechtes Wetter oder eine Panne kann deine Tour deutlich verlängern. Sei auch für unvorhersehbare Situationen gerüstet: Denke an Werkzeug, Proviant und Erste-Hilfe-Set. Trage eine Sicherheitsausrüstung! Ein Helm kann schützen, ist aber keine Lebensversicherung.

http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/trail-rules

Mittwoch, 18. September 2013

Piste durchs Burgholz: Mountainbikes sind jetzt geduldet - Cronenberg - Stadtteile - Wuppertal - Lokales - Westdeutsche Zeitung

Runder Tisch einigt sich über die Mountainbike-Strecke im Waldgebiet – in Ergänzung der offiziellen Pisten.
Cronenberg. Dass das Bergische Land im Allgemeinen und Wuppertal im Speziellen gerade auch bei vielen Mountainbike-Fans in der Region hoch im Kurs steht, ist spätestens seit Freigabe der offiziellen Downhill-Strecke durch den Kothener Busch ein offenes Geheimnis. Jetzt hat sich ein Runder Tisch auf die Duldung einer etwa 1000 Meter langen Piste durch das Burgholz geeinigt, wie die Stadt auf Nachfrage unserer Zeitung berichtet.
Im Gegensatz zur Strecke durch den Barmer Süden geht es im Burgholz um einen so genannten „Single Trail“, wie Henrike Mölleken vom Umweltressort der Stadt Wuppertal erklärt.
Steile Strecke Richtung L 74 – Mountainbike-Szene gut organisiert
Dabei handelt es sich um eine zum Teil extrem steile Strecke im Süden des Waldgebiets in Nachbarschaft der L 74, die in dieser Form nicht von Wanderern genutzt wird und verhindern soll, dass Mountainbike-Fahrer weiterhin illegale Strecken im Naturschutzgebiet nutzen.
Wie berichtet, sorgt gerade das bereits seit Jahren für Ärger und immer wieder auch für Diskussionen in der gut vernetzten Mountainbike-Szene. Demnach wurden solche Pisten in der Vergangenheit immer wieder auch mit Bäumen blockiert, um die Natur zu schützen und weitere Schäden im Baumbestand zu verhindern.
Entsprechend groß war dann auch der Runde Tisch, dessen Ergebnis vor kurzem auch dem Beirat der Unteren Landschaftsbehörde vorgestellt wurde – mit der Maßgabe, in Kooperation mit Mountainbikern und Behörden zu einer einvernehmlichen Lösung wie im Kothener Busch und im Bereich Krutscheid in Vohwinkel zu kommen: Dort sind Dirt-Biker unterwegs.
Behörden, Waldbauern und die Uni sind an der Lösung beteiligt
An der Lösung für das Burgholz sind unter anderem auch die Stadt, die Kreisjägerschaft, Waldbauern, die Uni Wuppertal, das Waldpädagogische Zentrum (WPZ) sowie Vertreter des für den Staatsforst zuständigen Landesbetriebes beteiligt. Demnach wurden bei Ortsterminen vier potenzielle Strecken in Augenschein genommen und auf ihre Eignung hin überprüft.
Der Kompromiss im Burgholz soll auch hier dazu führen, dass weitere Schäden in der Landschaft ausbleiben und die Mountainbiker ein festes Revier haben. In einem Abschnitt des Single Trails, der einen Wirtschaftsweg kreuzt, soll der Untergrund außerdem so markiert werden, dass Fahrzeuge dort automatisch langsamer unterwegs sind und die Mountainbiker nicht gefährden. Darüber hinaus gilt gerade auch hier das Verbot, im Naturschutzgebiet die festen Wege zu verlassen.